Jugendamt-Info

Ihr Nutzen

  • Die Teenager-Mütter erlangen einen Schulabschluss
  • Die Mütter in der Verselbständigung sind in Ausbildung
  • Mehr als 85% der Kinder bleiben dauerhaft bei ihren Müttern
  • Nur 4,5% der Mütter benötigen im Anschluss eine Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei 16 Monaten

Bitte fragen Sie beizeiten nach einem freien Platz an – so können wir planen und die Aufnahme vorbereiten.

Datenblatt der Barke

  • Betriebserlaubnis der Regierung von Schwaben § 45 SGB VIII vom März 1998
  • Die Unterbringung erfolgt meist nach § 19 SGB VIII
  • Minderjährige Schwangere auch nach § 34 bis zur Geburt
  • Ganzjährige Betreuung ohne Betriebsurlaub
  • Aufnahme möglichst noch in der Schwangerschaft
  • Aufenthaltsdauer bis Verselbständigung (in der Regel 1 – 3 Jahre)
  • Seltener Rückführung in die Herkunftsfamilie
  • Hilfeplanung 1/2 jährlich, vor dem Hilfeplan Entwicklungsbericht

Fordern Sie unsere Leistungsvereinbarung, Entgeltvereinbarung, Qualitätsentwicklungsvereinbarung an

Ich möchte gerne Information zu