Jugendamt-Info
Ihr Nutzen
- Die Teenager-Mütter erlangen einen Schulabschluss
- Die Mütter in der Verselbständigung sind in Ausbildung
- Mehr als 85% der Kinder bleiben dauerhaft bei ihren Müttern
- Nur 4,5% der Mütter benötigen im Anschluss eine Sozialpädagogische Familienhilfe
- Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer liegt bei 16 Monaten
Bitte fragen Sie beizeiten nach einem freien Platz an – so können wir planen und die Aufnahme vorbereiten.
Datenblatt der Barke
- Betriebserlaubnis der Regierung von Schwaben § 45 SGB VIII vom März 1998
- Die Unterbringung erfolgt meist nach § 19 SGB VIII
- Minderjährige Schwangere auch nach § 34 bis zur Geburt
- Ganzjährige Betreuung ohne Betriebsurlaub
- Aufnahme möglichst noch in der Schwangerschaft
- Aufenthaltsdauer bis Verselbständigung (in der Regel 1 – 3 Jahre)
- Seltener Rückführung in die Herkunftsfamilie
- Hilfeplanung 1/2 jährlich, vor dem Hilfeplan Entwicklungsbericht